Rahmenrichtlinien

In: KMK (Hrsg.), Beschluss der KMK vom 1.12.1989 i.d.F. vom 17.11.2005 (Abgerufen am 28.05.2008)

Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Fächer Sozialkunde/Politik und Musik spätestens zur Abiturprüfung im Jahre 2009 umzusetzen.

Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Sozialkunde/Politik
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 17.11.2005

Die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 16.06.2002 und 28.05.2003) beschreibt die grundlegenden Anforderungen an den Unterricht im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld:

»Im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld werden gesellschaftliche Sachverhalte in struktureller und historischer Sicht erkennbar gemacht. Durch geeignete, auch fachübergreifende und Fächer verbindende Themenwahl sollen Einsichten in historische, politische, soziale, geografische, wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte sowie insbesondere in den gesellschaftlichen Wandel seit dem industriellen Zeitalter und in die gegenwärtigen internationalen Beziehungen und deren Voraussetzungen vermittelt werden.«

Das Fach Sozialkunde/Politik stellt gegenwärtige und zukünftige politische, gesellschaftliche und ökonomische Fragen und Kontroversen in den Mittelpunkt. Es stützt sich also auf einen umfassenden Politikbegriff. Es behandelt die Fragen- und Problembereiche unter Beachtung der spezifischen Zugangsweisen der verschiedenen Bezugswissenschaften und der wechselseitigen Zusammenhänge und Interdisziplinarität.

Die Schülerinnen und Schüler erwerben im Fach Sozialkunde/Politik im Hinblick auf die Leitziele politische Mündigkeit und Demokratiefähigkeit folgende Kompetenzen:

  • Sach- und Analysekompetenz
  • Urteilskompetenz
  • Methodenkompetenz

Handlungskompetenz:
Durch politische Lernprozesse im Fach Sozialkunde/Politik werden folgende funktionale Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben, die in den einzelnen Kompetenzen abgedeckt sind. Zu den fachspezifischen Anforderungen gehört:

  • sich in politischen, gesellschaftlichen, ökonomischen und rechtlichen Problemfeldern sachkundig zu machen und situations- und problembezogenes Deutungs- und Ordnungswissen zu erwerben,
  • gemeinsame, konkurrierende und konfligierende Interessen zu erkennen und auf Regelungen und Lösungen hin zu untersuchen und zu bestimmen,
  • begründet gesellschaftliche, politische und ökonomische Problemlagen, politische Forderungen, Handlungschancen und –alternativen zu beurteilen, Folgen und Nebenfolgen abzuschätzen sowie die bei der Urteilsbildung angewandten Urteilskriterien und/oder -kategorien abzuschätzen,
  • die fachlichen und überfachlichen Methoden, Arbeitsweisen, prozeduralen und die notwendigen fachbezogenen Arbeitsdispositionen anzuwenden,
  • durch problemorientiertes Analysieren struktureller Bedingungen und institutioneller Ordnungen die Voraussetzungen für Urteilen, und Handeln zu schaffen,
  • selbstständig und verantwortlich zu entscheiden und zu handeln,
  • bürgerschaftliche Aktivitäten und Ausübung demokratischer Lebensführung.